Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, uns mindestens einmal im Quartal Ihre Versichertenkarte vorzulegen.
Bei Kassenwechsel oder Statuswechsel (z. B. von Familienversicherung zu eigener Versicherung) geben Sie uns bitte Ihre Versichertenkarte bei Ihrem ersten Besuch nach dem Wechsel.
Überweisung nötig?
Für eine Beratung in unserer Fachpraxis benötigen Sie keine formelle Überweisung, die Vorlage der Versichertenkarte genügt bei gesetzlich versicherten Patienten.
Kieferorthopäde oder Kieferchirurg?
Ab und zu kommt es zu Missverständnissen, auch wenn z. B. der Hausarzt eine Überweisung ausstellt.
Kieferorthopäden sind zwar Zahnärzte, durch ihre Spezialisierung behandeln sie jedoch normalerweise rein konservativ, d.h. ohne Operationen, die Zahn- und Kieferfehlstellungen der Patienten.
Für andere Krankheiten und Schmerzzustände kann eher der Zahnarzt, Oralchirurg oder Kieferchirurg zuständig sein.
Zahnarztbesuche parallel zu einer kieferorthopädischen Behandlung?
Jeder Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist von seiner Ausbildung her zuerst Zahnarzt. Erst dann folgt nach seiner mindestens einjährigen Praxistätigkeit die Spezialisierung im Fach Kieferorthopädie (mind. 3 Jahre Weiterbildung). Daher kann er natürlich auch Ihre Zähne kontrollieren.
Ihr Hauszahnarzt kennt jedoch oft über Jahre Ihre Zähne,
z. B. auch durch Röntgenaufnahmen. Daher sollte die regelmäßige Durchsicht Ihrer Zähne nach wie vor Ihr Zahnarzt durchführen, selbst wenn Sie in kieferorthopädischer Behandlung sind.